Selbstverhaltung

[sic] – meint ein Dings, dass die Elemente, aus denen es besteht, mit Hilfe der Elemente, aus denen es besteht, reproduziert (Luhmann); das sich (gleichsam) mit sich selbst (mit seinen Teilen und diese wiederum zueinander) zu sich selbst verhält. Sofern die deutsche Autopoiesis-Industrie Absatzprobleme hat, haben wir alle Probleme.

Gunther Teubner: Recht als autopoietisches System. Frankfurt/M.: Suhrkamp 1989, S. 36–46 (Abb. S. 50):

Das Recht – ein Hyperzyklus?

Ist das Recht ein autopoietisches System? Ein System also, das seine Elemente aus dem Netzwerk seiner Elemente produziert? – Die Antwort ist ein qualifiziertes Ja. Recht ist ein autopoietisches Sozialsystem zweiter Ordnung – zweiter Ordnung deshalb, weil es gegenüber der Gesellschaft als autopoietischem System erster Ordnung eine eigenständige operative Geschlossenheit gewinnt, insofern es seine Systemkomponenten selbstreferentiell konstituiert und diese in einem Hyperzyklus miteinander verknüpft.
Diese etwas kompakte Definition der rechtlichen Autopoiese, die im folgenden näher erläutert werden soll, muß mit Widerspruch aus verschiedenen Lagern rechnen[.]
[…] Man muß also eine Antwort auf die Frage finden: Was sind die Elemente des Rechtssystems – Juristen, Spruchkörper, Rechtsorganisationen, Rechtsnormen, Rechtskommunikationen? – von denen man mit Recht sagen kann, daß sie einander im strengen Sinne »produzieren«? 
Die Antwort wieder in Thesenform: Der Prozeß der Selbstreproduktion wird nicht nur von den kommunikativen Elementen des Rechtssytems – den Rechtsakten – getragen, sondern von sämtlichen Systemkomponenten – den Strukturen, Prozessen, Grenzen, Identitäten, Funktionen, Leistungen – des Rechtssystems. Akteure spielen dabei eine wichtige Doppelrolle: als semantische Konstrukte des Rechtssystems und als eigenständige autopoietische (psychische) Systeme in der Umwelt des Rechts. 
[…] Ein Rechtssystem gewinnt an Autonomie in dem Ausmaß, wie es gelingt, die Anzahl der Systemkomponenten – Handlung, Norm, Prozeß, Identität – in selbstreferentiellen Zyklen zu konstituieren. Autopoietische Autonomie erreicht es erst dann, wenn die zyklisch konstituierten Systemkomponenten miteinander zu einem Hyperzyklus verkettet werden. 
[…] Das System muß in einer ganz bestimmten Weise die Konstitution der Komponenten aufeinander abstimmen, damit ein selbstreproduktiver Kreislauf überhaupt entstehen kann. Oder anders: auf der Basis selbstreferentieller Zirkel der Systemkomponenten kann ein selbstreproduktiver Hyperzyklus erst dann entstehen, wenn die zyklisch organisierten Systemkomponenten miteinander verkettet werden. 
Um es auf eine Formel zu bringen: Gesellschaftliche Teilsysteme gewinnen an Autonomie, wenn im Subsystem die Systemkomponenten (Element, Struktur, Prozeß, Identität, Grenze, Umwelt, Leistung, Funktion) selbstreferentiell definiert sind (= Selbstbeobachtung), wenn zusätzlich diese Selbstbeobachtungen im System operativ verwendet werden (= Selbstkonstitution) und wenn schließlich in einem Hyperzyklus die selbstkonstituierten Systemkomponenten als einander wechselseitig produzierend miteinander verkettet werden (= Autopoiesis).


Es wurden bereits ein, zwei Gedanken aufgeschrieben, die an obigem Gehalt sich (nun quasi ex posteriori) bemessen lassen müssen:

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Theorie der Kanzleiordnung

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