Aktenzeichenplan

Zum Reichssicherheitshauptamt (RSHA) findet sich im Akte/n-Band ein ausgezeichneter Beitrag von Erhard Schüttpelz: Betr. RSHA IV B 4, Theorie der Akten. In Ulrich Herberts umfangreicher Studie Best. Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft 1903–1989 (S. 233) findet sich eine bemerkenswerte Stelle, die über den administrativen Hintergrund der Gründung des RSHA informiert:

Aus der Frage der Dienstgrad- und Besoldungsangleichung von SD und Sipo war nun also eine erbitterte Fehde geworden, bei der die Differenzen sich jedoch nicht auf die politische Zielsetzung, die Methoden oder die Radikalität des Vorgehens der Sicherheitspolizei bezogen, sondern auf ihre Führungsstruktur. Auf Seiten Bests war deutlich das völkisch-jungkonservative Leitbild der »Elite der Geistigen« erkennbar; für Heydrich hingegen war die jederzeitige Benutzbarkeit des Instrumentes Sicherheitspolizei durch die politische Führung des Regimes wichtiger.
In der Sache führten die zugespitzten Auseinandersetzungen zu keinem greifbaren Ergebnis. Weder wurde eine einheitliche Laufbahn für Sipo und SD geschaffen, noch kam es zur »Verreichlichung« des SD – gegenüber dem Finanzminister und dem Schatzmeister der Partei konnte sich Heydrich nicht durchsetzen. Um aber die Kooperation zwischen Sipo und SD zu verbessern und wenigstens formal das »einheitliche Staatsschutzkorps« zu schaffen, von dem nun schon so lange die Rede war, wurden zum September 1939 Sicherheitspolizei und Sicherheitsdienst unter dem Dach des neu geschaffenen Titels »Reichssicherheitshauptamt« vereinigt – ein »Kuriosum«, wie Best später nicht zu Unrecht bemerkte, »das eigentlich nur ein einheitlicher Aktenzeichenplan für den internen Geschäftsverkehr der beteiligten Ämter war, während die Ämter verwaltungsrechtlich und haushaltsrechtlich blieben, was sie waren, und deshalb nach außen weiter unter den bisherigen Bezeichnungen auftreten mußten.«

Das Reichssicherheitshauptamt: ein Aktenzeichenplan.