Der Akt ist kein Geschäftsstück

Kurz: Akte/n ≠ Geschäftsstück/e (entgegen der Ansicht handlungsanleitender Juristen des 20. Jahrhunderts, dass es neue, bessere Begriffe brauche); ein vorangestelltes Votum ≠ Sachverhaltsdarstellung* (wir befinden uns im Jahr 2024, in Österreich; die Informatiker haben die Bedeutung der Juristerey inkorporiert, d.h. eingespeist) – da können die Informatiker:innen mit ihrem Begriffsvermögen und ihren Algorithmen die der ihrer eigenen verlustig gegangenen und in Sachen Medien längst nicht einmal mehr vage gesattelten Jurist:innen ho. wollen was sie eben wollen. (ELAK-Handbuch 2020 overruling Büroordnung 2004.) Allerdings geht es niemandem mehr um die Differenzierungen, da die Möglichkeit medientechnisch notwendiger Emergenzen aus dem Hinterhalt nicht einmal erahnt wird. Doch.

Akten/acta stehen für ein Prozessgeschehen (Handlungsverknüpfungen/-ketten, operative chains, Second Order techniques – und die Vor-Schriften davon; cf. u.a. Kulturtechniken; cf. weiters in diesem Zshg. téchne-mēchanḗ-epistéme aka tme) ein, ermöglichen dieses als Summe ihrer Elemente, beinhalten Protokolle (i.e. Abläufe) – und das davon zu unterscheidende, anders komplex sich gestaltende protókollon – und sind sich diese zugleich selbst, beinhalten Formulare (Schemata, formatierte und je gesondert koppelbare Schreibflächen), stellen je Stück eigene Formatierungen und damit Verhandlungsformen her, erfordern Listen, die Herstellung ihrer eigenen Rekursionsfähigkeiten – an die sich der Komplex von Ablage, Archiv, Aufruf anschließt –, weisen Bezugszahlen und Montagen dessen auf, was durch Scheidung als das sich ausweisen lässt, was gewesen sein wird und entsprechend zu entscheiden war. Die damit betroffene (und hier nur angedeutete) Teilmenge der Elementen- und Strömungslehre einer Verwaltung ist erweiterbar um das (eine die Linearisierung befördernde Textsorte, Bildmedien, Tabellen, Laufzettel etc.), was als notwendig befunden wird. Rechtssicherheit (zu setzendes und gesatztes Recht), Begründ- und Vergleichbarkeit, die notwendige Transparenz entsprechend dem je gegebenen Rechtssystem sowie die … lassen sich als Notwendigkeiten dieser bewegten Bedingungsgefüge (Pl.) »Akte/n« (Sing./Pl.) verstehen.


Zu berücksichtigen: 123456, 7 Notizen sowie der Algorithmus dieses Administrationsspiels.

* »and the incident is recorded here as a reminder that things seem to be changing«: In Erinnerung bleibt eine Informationsveranstaltung (im Kassensaal des Otto Wagner Baus in der Hohenstaufengasse 3) anlässlich der Einführung des ›ELAK neu‹ (im Jahrtausend vor der Pandemie), als auf die Frage (Name bekannt), weshalb das bisher einem Akt vorangestellte »Votum« durch eine nunmehr mit initiierende »Sachverhaltsdarstellung« ersetzt worden sei, vom Podium seitens des Bundesrechnungszentrums die ergreifende Antwort kam, dass dies ohnehin dasselbe sei. Die Jurist:innen im Raum schwiegen. Dieses Vorkommnis, das sich auch anekdotisch erzählen ließe, markierte im Rückblick zweierlei: erstens die Übernahme der Amtshoheit durch Maschinentechniker:innen [] und die damit einhergehenden Betriebslogiken. Zweitens die Ablöse der Büroordnung durch das Manual eines (d.h. auch: mehrerer) Betriebsystems (-systeme). Luhmann hatte noch festgestellt: »Bürokratie – das heißt »black box«, nämlich eine Art Regelmäßigkeit, die so komplex ist, daß sie sich der Einsicht entzieht.« Nun übernimmt die Automation das Recht und die Einführung der Black Box »KI« gibt dem transparent geschichteten Akten- den Gnadenstoß; in den Abgrund.