Die Ödipus-Odysseus-Entscheidung

Zukunftswissen, Präventionsakt und tragische Struktur: wird Unglück als kommend vorausgesetzt (Orakel, Götterhinweis, Seherspruch et cetera), wird jedes darauf bezogene Handeln pro futuro (ebenso: ›nichts‹ zu tun) zu einem zwingenden. Prävention muss handeln.

Die tragische Struktur ist hierbei nicht darin begründet, dass »Furchtbares zuteil wird, sondern daß es durch des Menschen eigenes Tun geschieht.« (Peter Szondi 1961 zur notwendig tragischen Verschaltung von Rettung und Vernichtung.) Prävention als Unmöglichkeit?

Die Rettung vor dem katastrophischen Zustand ist, bei vorhandenem Zukunftswissen, zumindest nicht kostenfrei zu haben. Ödipus (er weiß, dass …) versucht die Gratis-Tour und zieht einfach aus Korinth weg; dieses Unterfangen endet bekanntlich eher suboptimal.

Odysseus (er weiß um ein wenn—dann) hingegen legt es klug an, insofern als er die Notwendigkeit, den Göttern eine Hekatombe zu opfern, nicht ausblendet – und dann am Mast gefesselt (stellvertretend für die Besatzung) die Lockungen des Sirenengesangs erleidet.

Ödipus und Odysseus operieren innerhalb eines tragisch zu nennenden, zwingenden Gesetzes der Verkettungen. Ödipus erkennt dieses nicht ausreichend an und bereitet sich selbst mit seinem Handeln sein Unglück (vollstreckt es samt Urteil).

Odysseus hingegen erkennt die Gesetzmäßigkeit, anerkennt die wesentlichen Klauseln des Mensch-Olymp-Vertrages und operiert v.a. auch aus einer besseren Position heraus: er weiß nicht einfach dass ES passiert, sondern dass präventiv wenn—dann zu denken einen Spielraum öffnet.

(Wenn das so stimmt, ginge es nicht allein um das Zukunftswissen bzw. die korrekte Analyse [auch: ist man in der Ödipus- oder in der Odysseus-Position?], sondern auch darum, das zutreffende Gesetz zu ›lesen‹ im Sinne reflektierten Verstehens und Anwendens – Prävention ist dann stets auch eine »Vor dem Gesetz«, im Angesicht von wie auch immer bestallten »Türhütern«. Die Ödipus-Odysseus-Entscheidung wäre als Aufgabe folglich dahingehend zu erweitern, inwieweit man das Gesetz zu lesen und zu interpretieren bereit ist.


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