
»Die Automatisierer und Systemplaner werden allein schon durch die Interdependenz aller Variablen in ihren Plänen zu einem hektischen Tempo angetrieben. […] Im Vergleich zu dieser nervösen Atmosphäre herrscht im Arbeitszimmer des Juristen ruhige Gelassenheit. Der Jurist ist gewohnt, die ihm vorgelegten Probleme einzeln zu« (Niklas Luhmann, Recht und Automation in der öffentlichen Verwaltung, 1966, S. 10 f.) falten.