Zweieinhalb Zettel

Niklas Luhmann/Zettelkasten über die zwei Körper des Amtsträgers:

74,2b3 Die Frage, seit wann es ein Bewusstsein der Identität des Amtes beim Wechsel des Amtsträgers gibt, wird sich nicht beantworten lassen.

Natürlich wusste man seit jeher: wenn der alte König starb, folgte ihm ein neuer anderer auf den Thron und man erwartete von ihm eine ähnliche Rolle, gab ihm dieselben Rechte und Pflichten. So wie man auch heute noch ausgediente alte Stiefel [☞*] durch neue ersetzt. Ohne deshalb von einem Amt des Stiefels zu sprechen.

Diese Identifikation hat eben erst Sinn, wenn man sie braucht um einen Gesichtspunkt für die Erschliessung funktionaler Aequivalenzen zu besitzen. Für Könige aber In dem Masse, als der Amtswechsel traditionell fest


74,2b4 institutionalisiert (also sozial stereotypisiert) war, dachte man nicht an andere Möglichkeiten ausser denen, die in den vorgegebenen Erwartungsbildern und ihren ausfüllungsbedürftigen Unbestimmtheiten sich anboten.


?


☞* Im Radiogespräch mit Wolfgang Hagen am 2. Oktober 1997 (Wolfgang Hagen/Niklas Luhmann: Es gibt keine Biografie. In: Wolfgang Hagen [Hg.]: Warum haben Sie keinen Fernseher, Herr Luhmann? Letzte Gespräche mit Niklas Luhmann. Berlin: Kadmos 2005, S. 13–47, im Folgenden S. 21) gibt es eine weitere, wohl erheblich anders zu gewichtende »Stiefel«-Passage, auf die Maren Lehmann aufmerksam macht:

Die theoretischen Interessen waren wahrscheinlich doch schon da, aber gleichzeitig, wenn man das jetzt so betrachtet, sieht das aus wie jede normale juristische Karriere ohne besondere Intention auf Theorie.
Ja, ja, das ist richtig. Ich meine, das hat einen intellektuell nicht ausgelastet. -–Ursprünglich wollte ich Anwalt wer­ den, aber als ich in einer Anwaltspraxis tatsächlich als Referendar als Aushilfe gearbeitet habe, sah ich dann, dass das doch nicht ganz mein Fall war. Also man hatte die Abhängigkeiten von den Klienten, natürlich, und den Grundbesitzern aus der Umgebung der Stadt, die da mit nach Fett riechenden Stiefeln in die Praxis kamen … Das war also nicht das, was ich eigentlich gedacht hatte. Und dann hatte ich mir vorgestellt, die Unabhängigkeit wäre sehr viel größer, wenn man nur einen Vorgesetzten hat. Ja, dann bin ich halt in die öffentliche Verwaltung gegangen.

Der Erfahrung mit den alten und neuen »Stiefeln« der Verwaltung geht im Nachkriegsdeutschland jene mit den fortgesetzt getragenen Schaftstiefeln voran: jenen – schreibe ich – der Großgrundbesitzer, Herrenreiter, SS-Garden, vorm. ostpreußischen Junker etc. (Zumindest sind es Distinktionsmerkmale Vermögender, die hier angesprochen werden. Luhmann präzisiert das a.a.O.:)

Im übrigen kommt es für Soziologen nicht überraschend, daß auch in der Anwaltschaft sich die gesellschaftliche Schichtung (wenn auch in verkleinertem Umfange) widerspiegelt, zum Bei­spiel in der Form von Einkommensunterschieden oder auf Grund des sozialen Ranges der typischen Klienten.
Das muß im übrigen nicht immer als Rangunterschied zum Ausdruck kommen. Es gibt auch, wenn man so sagen darf, qualitative Unterschiede zwischen Anwaltspraxen. Ich erinnere den Geruch gut gefetteter Stiefel in einer Praxis, die auf Grund der adeli­gen Herkunft des Anwaltes hauptsächlich Grundbesitzer der ländlichen Umgebung be­diente.

Niklas Luhmann: Die Stellung der Gerichte im Rechtssystem. In: Ders.: Schriften zur Organisation Bd. 3: Gesellschaftliche Differenzierung. Hg. v. Ernst Lukas u. Veronika Tacke. Wiesbaden: Springer 2019, S. 293–329, hier S. 324 (Diese Passage findet sich erstmals in: Niklas Luhmann: Das Recht der Gesellschaft. Frankfurt a. Main: Suhrkamp 1993, S. 332.)