Grimms Proto-colloquia

Einfach komplex ›nach der Natur‹ vs. zweifach komplex gemäß dem Prozess im Verarbeitungssystem Verwaltung; quod non est in protocollo non est in acta. 

Der operative Singular ›Protokoll‹ (das πρωτόκολλον war ein den bürokratischen Darstellungen und Ausführungen vorgelagertes, den amtlichen Schriftrollen vorgeleimtes und diese beglaubigendes, Blatt mit kurzen, sachbezogenen Daten und Angaben, die Gültigkeit zusprachen und verschafften, ein Prozessgeschehen festlegten) ist ein funktionaler Plural ›Festschreibungen‹. Im Grimm-Wörterbuch findet zum Protokoll (Bd. 13: N–Quurren, Sp. 2176 f., die Lieferung aus 1889):

also zunächst das notariats- und gerichtsprotocoll […], im strafprocesse auch das untersuchungs-, verhörprotocoll, im weiteren sinne dann die geschäftsmäszige schriftliche aufzeichnung einer amtlichen verhandlung, sitzung, conferenz (sitzungs-, kammerprotocoll u. s. w.), […] endlich überhaupt ein chronologisch angelegtes verzeichnis […] 1) es heiszt ins protocoll (protokoll) schreiben, verzeichnen; ein protocoll worüber aufnehmen, machen, führen, schreiben; etwas zu (zum) protocoll nehmen, einen zu (zum) protocoll vernehmen; ein protocoll schlieszen, lesen, verlesen, unterschreiben, genehmigen u. s. w. […] 2) scherzhaft übertragen auf eine manier der maler: ›aber ich (Diderot) fürchte, dasz kleinmüthige mahler davon ausgegangen sind, um auf eine armselige weise die gränzen der kunst zu verengen und sich eine leichte und beschränkte manier zu bereiten, das was wir so unter uns ein protokoll nennen (ce que nous appelons entre nous un protocolle).‹ Göthe […] mit der erläuternden bemerkung: Diderot rügt hier eine kleine manier, in welche verschiedene mahler verfallen sein mögen, welche sich an die beschränkte lage des physikers zu nahe anschlossen. sie stellten, so scheint es, auf ihrer palette die farben in der ordnung, wie sie im regenbogen vorkommen, und es entstand daraus eine unläugbare harmonische folge, sie nannten es ein protokoll, weil hier nun gleichsam alles verzeichnet war was geschehen konnte und sollteallein da sie die farben nur in der folge des regenbogens und des prismatischen gespenstes kannten, so wagten sie es nicht bei der arbeit diese reihe zu zerstören, oder sie dergestalt zu behandeln, dasz man jenen elementarbegriff dabei verloren hätte, sondern man konnte das protokoll durchs ganze bild wieder finden u. s. w.; darnach hiesz ein solcher maler ein protokollist ebenda. [/] 3) titularbuch (franz. protocole)

Grimm: protokoll, 1889 (Hervorhebung Verf.)

Das, »was geschehen konnte und sollte«: die Protokollmalerei nach Diderot/Goethe mit dem edition suhrkamp-kompatiblen bzw. schwerkraftlosen Regenbogen, unter und mit dem alles sich vereinen lässt; eine derartige »manier […] verschiedene[r] mahler«, mittels akkurater Aneinanderreihung der Farben gemäß physikalisch festgelegter Ordnung »alles [zu] verzeichne[n] was geschehen konnte und sollte«, spielt aufgrund der Verbindlichkeit – Verb-Bindungen – der alphabetischen Ordnung für die Anforderungen etwa eines behördlichen Protokolls (bei dem es durchaus gehen sollte, zu bestimmen »was geschehen konnte«) zumindest keine technische Rolle. Die alphabetische Ordnung der Setzkästen einer Druckerei unterscheidet sich zwar erheblich von der ganz und gar nicht alphabetisch-linear motivierten Festlegung der Buchstabenordnung (QWERTY vs. AZERT) auf einer Schreibmaschine, diese wiederum von den Komplexitäten einer Oberflächen-Manipulation von 0 und 1 tief im Operating System der Schreibcomputer et cetera. Während aber die Anordnung der Farben auf der Palette nach Diderot/Goethe über die Qualität der Bildgestaltung entscheidet (»protokoll« vs. Kunstakt), ist die Anordnung und Vollständigkeit der Buchstaben auf dem jeweiligen Fertigungsapparat nicht wesentlich. Es braucht nur jene Lettern und Satzzeichen, die dem zusätzlich zum alphabetischen je festzusetzenden inhaltlichen Ordnungsprinzip der ›Vollständigkeit‹ dessen »was geschehen konnte und sollte« entsprechen. Das Protokoll-System der Schrift – ein Verarbeitungssystem – ist ein zumindest zweifach bedingtes, während das »protokoll«-System der »mahler« ein einfaches ist: ein Abbildungssystem. Die Gültigkeit einer Textarbeit zur Feststellung wie -legung von Prozessen, die Anfertigung und Approbation eines administrativen Protokolls, entscheidet sich nicht über die Abarbeitung einer physikalisch-natürlichen Vollständigkeit von allem und jedem, sondern operiert von einer Verbindlichkeit der Schrift her, die vor dem je aktuellen Protokoll die Ordnung bereits gesichert hat. Statt Abbildung von eh allen Farben und Setzung eh aller Buchstaben und Satzzeichen zwingt das Verarbeitungssystem zur Auswahl. (Die Aufstellung des 1. FC Nürnberg von 27. 1. 1968 hat als sog. »Gedicht« nur deshalb Bestand für Schulbuchkanon und Wikipedia, weil die Selektion, die Verschriftlichung und spezifische Setzung auf einer Buchseite – das Ready-made als Abbildung seiner selbst einfach genügsam; ein Protokoll zu verfassen, eine Mitschrift, bedingt mit Blick auf ein ›späterhin‹/Rekursion auch eine Dekontextualisierung, insofern als dann nur noch das Protokollierte Bestand haben wird und in einem Kontext des Nachweises neu einsortiert ist – genau den Kriterien unterworfen wurden, die für ein administratives Protokoll gelten.)


  • Grimm, Jacob und Wilhelm Grimm (1999): Deutsches Wörterbuch, Bd. 13: N–Quurren, München: Deutscher Taschenbuch Verlag, Sp. 2176f. (Darin wird auch auf Goethes Abhandlung »Diderots Versuch über die Malerei« (1799) verwiesen und ausführlicher daraus zitiert.)
  • Denis Diderot: Essais sur la peinture (1766)
  • Élisabeth Décultot: Diderots Versuch über die Malerei. In: Goethe Handbuch, Supplemente Bd. 3: Kunst. Hg. v. Andreas Beyer u. Ernst Osterkamp. Stuttgart, Weimar: Metzler 2011, S. 333–342.
  • Der Beamte Johann Wolfgang Goethe und der Datenbankspezialist Denis Diderot