Weltgesetz

Und nun komme ich auf eine besondere Eigenschaft unseres behördlichen Apparates zu sprechen. Entsprechend seiner Präcision ist er auch äußerst empfindlich. Wenn eine Angelegenheit sehr lange erwogen worden ist, kann es, auch ohne daß die Erwägungen schon beendet wären, geschehen, daß plötzlich blitzartig an einer unvorhersehbaren und auch später nicht mehr auffindbaren Stelle eine Erledigung hervorkommt, welche die Angelegenheit, wenn auch meistens sehr richtig, so doch immerhin willkürlich abschließt. Es ist, als hätte der behördliche Apparat die Spannung, die jahrelange Aufreizung durch die gleiche, vielleicht an sich geringfügige Angelegenheit nicht mehr ertragen und aus sich selbst heraus, ohne Mithilfe der Beamten, die Entscheidung getroffen. Natürlich ist kein Wunder geschehen, und gewiß hat irgendein Beamter die Erledigung geschrieben oder eine ungeschriebene Entscheidung getroffen, jedenfalls aber kann, wenigstens von uns aus, von hier aus, ja selbst vom Amt aus nicht festgestellt werden, welcher Beamte in diesem Fall entschieden hat, und aus welchen Gründen. Erst die Kontrollämter stellen das viel später fest; wir aber erfahren es nicht mehr, es würde übrigens dann auch kaum jemanden noch interessieren

Franz Kafka, Das Schloss (1922), 5. Kapitel

Ein unabgeschlossen begrabener Akt muß von Zeit zu Zeit aus dem Grab gehoben werden, um auf ihm zu bemerken, daß er noch immer nicht abgeschlossen werden könne und einen Tag darauf zu setzen, wo ihn der Archivbeamte wieder dem Konzeptsbeamten vorzulegen habe. Das ist ein Weltgesetz der Bürokratie, und wenn es sich dabei um einen Akt handelt, der unter dem Vorwand, daß seine Grundlagen nicht vollständig seien, nie abgeschlossen werden soll, so muß man sehr gut auf ihn achtgeben, denn es kann vorkommen, daß die Beamten vorrücken, versetzt werden und sterben, und ein Neuling, der den Akt erhält, in seinem Übereifer veranlaßt, daß zu einer der letzten Erhebungen, die vor Jahren stattgefunden haben, eine kleine ergänzende Erhebung gemacht werde, die den Akt einige Wochen am Leben erhält, bis sie als Beilage endet und mit ihm verschwindet.

Robert Musil, Der Mann ohne Eigenschaften [aus dem Nachlass, »Kapitelgruppe (1928)« – Kapitel 19: Hans Sepps Selbstmord)]
Blatt II/1/114
Papier:  cremefarben
Art: Kanzleidoppelblatt
Format: 211×341
[i.e. »Goldener Schnitt«; d.h. Musil schrieb seinen MoE wesentlich auf Kanzleipapier entsprechend der Formatordnung der Monarchie; noch ins Schweizer Exil nahm er ausreichend leere Seiten und Bögen mit – cf. zur Formatfrage auch: Kanzleiordnung]

☞ cf. Notwendigerweise in Verstoß geraten