Sch-w-einwerfer

Hinzuweisen ist nicht allein auf den vielleicht nicht überall geläufigen Umstand, dass ein Schwein- kein Scheinwerfer ist, sondern auch darauf, dass bereits 2014 und nach einer gewissen — angesichts üblicherweise juristisch für angemessen zu befindender Maßstäbe muss man schreiben: geringen — Verlaufsdauer ebendieser bis dahin verpflichtend festgeschriebene Schweinwerfer hinsichtlich des KfZ-Gesetzes a.D. gestellt wurde.


Es ist – in Österreich naturgemäß – nicht so, dass der zuoberst angezeigte Fall aus 1967 der einzige gewesen wäre. Wolfgang Gruber ist für ein Fundstück aus 1999 zu danken.