Referenz, Rekursion und Präsenz

Die Stelle in Musils Nachlass vom »Weltgesetz der Bürokratie« (das bereits 1928 ausgearbeitete Kapitel ist mit »Hans Sepps Selbstmord« überschrieben – GA 6, S. 652–674) lässt sich unter Berücksichtigung von Cornelia Vismanns Arbeiten über Akten (Akten. Medientechnik und Recht; 2000) und deren Grammatologie der Rekursion, Referenzstrukturen und Verweisungsketten lesen, wodurch Musils ironische Rede und Vismanns Analyse der notwendigen Eigen- wie Rückbezüglichkeit von Akten in einen furchtbaren Zusammenhang sich bringen lassen. Denn was Musil nicht explizit nüchtern formuliert (seine Arbeit an der Textkonstitution muss zumindest auch die Option einer ironischen Referenzierung offenhalten), jedoch stets aus dem erworbenen Wissen heraus mit meint, ist, was Vismann sehr bündig darlegt: »Die Akte enthält sich selbst als Ablauf«. Damit ist gemeint, dass das administrative Medium des Aktes aufgrund des vorgeschriebenen Funktionsprogramms und bei Einhaltung aller Regeln seine eigene Rechtssicherheit und Handlungsbegründung generiert. Diese Absicherung des Aktenlaufs, eines (eben nicht strikt linear, sondern potentiell ebenso rekursiv, selbstreferentiell, zirkulär zu denkenden) Prozess-Algorithmus, ist gleichzeitig kompatibel mit enormen Speicherkapazitäten und grundsätzlicher Aufnahmebereitschaft von neuen Stücken, die in Summe ein stetes ›Jetzt‹ bedeuten: »Die unbegrenzte Aufnahme- und Zirkulationsfähigkeit von Akten macht sie zu einem Medium der Präsenz.« – Musils Ausführungen zur Kunstfertigkeit eines nie final ein- und damit abgelegten Aktes, die es von der durchaus vollständig ausgearbeiteten »Kapitelgruppen« des Zweiten Bandes (1928) nicht in den kanonischen – d.h. zu Lebzeiten gedruckten – Roman schafften, handeln nicht von einem ›Eigenleben‹ derartiger Schriftstücke – umfassend, genauer: Konvolute –, sondern im Grunde von der Kulturtechnik der Steuerung und Erhaltung der Zirkulationsfähigkeit, sozusagen von der Prozesse generierenden Wesenhaftigkeit dieses Intermediums (dass es bei derartigen Vorgängen, den Aktenläufen, u.a. um Rechtssicherheit und Transparenz geht, ist deshalb kaum aus den Augen zu verlieren, als gerade diese Vorgaben sehr bewusst gegen die Figur des Hans Sepp gewendet werden):

Ein unabgeschlossen begrabener Akt muß von Zeit zu Zeit aus dem Grab gehoben werden, um auf ihm zu bemerken, daß er noch immer nicht abgeschlossen werden könne und einen Tag darauf zu setzen, wo ihn der Archivbeamte wieder dem Konzeptsbeamten vorzulegen habe. Das ist ein Weltgesetz der Bürokratie, und wenn es sich dabei um einen Akt handelt, der unter dem Vorwand, daß seine Grundlagen nicht vollständig seien, nie abgeschlossen werden soll, so muß man sehr gut auf ihn achtgeben, denn es kann vorkommen, daß die Beamten vorrücken, versetzt werden und sterben, und ein Neuling, der den Akt erhält, in seinem Übereifer veranlaßt, daß zu einer der letzten Erhebungen, die vor Jahren stattgefunden haben, eine kleine ergänzende Erhebung gemacht werde, die den Akt einige Wochen am Leben erhält, bis sie als Beilage endet und mit ihm verschwindet.

Musil, MoE – GA 6, S. 653f.

Es geht gewiss auch um Fragen des Wissensmanagements und der Verfügbarkeit (nebst – abgesicherter – Willkür), aber in erster Linie bedarf die angesprochene Präsenzfähigkeit der Akten – angesichts der Biografie Musils sind dann vor allem auch jene in den von ihm durchzuarbeitenden Archiven (Kriegsarchiv und andere liquidierender Behörden, Archiv des Außenministeriums) mit zu bedenken – einer funktionierenden Registratur und eines dadurch stets reproduzierbaren Zugriffs im Sinne der Fortschreibung des Prozesses.


☞ cf. Notwendigerweise in Verstoß geraten