Linien ziehen, Punkte setzen, »Innovation« entmythisieren, den drei Anthropo-Kränkungen Kopernikusdarwinfreud die vierte – kybernetische (Schreibzeug, Medienemergenzen, Systeme geben seit jeher unhintergehbar und beispielhaft und nun wesentlich fortgesetzt stärker den Nietzsche [cf. hier] von 1882: »UNSER SCHREIBZEUG ARBEITET MIT AN UNSEREN GED[A|M]KEN«, schärfer formuliert: »wir« sind nicht die einzigen, die »denken«) – hinzufügen, folglich ›Transformation‹ analysieren, begleiten.
WK1, KPQ, Medienverbundsystem 1, Krieg verändert die Verbünde und Rezeptionsgrundlagen, mehr und baut Komplikationen ein.
1920er bringen den administrativen Siegeszug der Schreibmaschine bis in die verwalteten Büroräume. (Und die Lochkarte wird im Hintergrund bis lange nach 1945 gestanzt.) Von da über den Großrechner, den PC und die Elektropost in die Datenbank-Nutzung. Kanzlei- und Büroordnungen pflastern ihren Weg, die Legislative zieht hintendrein. Digitalisierung im Zustand der – jedenfalls bereits kulturellen – Digitalität ist als ›Medienverbund‹ (die einf. Anführungszeichen fragen: zu viel Didaktik?) 2 analysierbar.
Kanzleiordnungskomplex 1923 im Vergleich gegen ELAK-Handbuch 2020 zu halten. Medien- und verwaltungstechnische Inkompetenz der Politik, Verwaltung kann dieser zunehmend keine ausreichende Inkompetenzkompensationskompetenz mehr entgegensetzen. Die Emergenz von KI (auch wenn diese – Grundfehler und Voraussetzung zugleich – nicht nicht liefern kann) passt hierzu perfekt. Dass Jurist:innen hier nicht dagegenhalten, erweist deren Selbstabschaffungswillen. Die Auflösung der Rechtssysteme durch sich entwickelnde Maschinensprachen und Speichersysteme.
Die (österr.) Kanzleiordnungen bzw. Büroordnungen 1973/74 (die des Mannlicher von 1923 hielt 50 Jahre!) und 1992 sind durch die gesetzliche Anpassung an medientechnische Entwicklungsschritte (Nachvollzug) und 2004 durch ebendiese plus blanke Selbstüberschätzung der sich handelnd Wähnenden verursacht worden. Dieses Provisorium (wenig ist in Aufmachung und Diktion lächerlicher als die BO von 2004) wird immerhin gut 20 Jahre Bestand gehabt haben, während das ELAK-Handbuch es stillschweigend außer Kraft gesetzt haben wird.
Wenn Freud 1917 die drei Kränkungen (ganz unangekränkelt sich als dritte einstufend, Marke PA) definiert – und die längst in Kraft gesetzte vierte übersieht –, geht die Staatsmaschine noch durch und dauert WK1, die große Transformation, noch an. Der Kanzleiordnungskomplex 1923 erweist dann: die anthropologischen Kränkungen (siehe Malte Gruber, sagt Fabian Steinhauer; man könnte auch bei Erich Hörl nachschlagen/-fragen) der Kopernikusdarwinfreud-Klasse sind solche der Aufklärung und Durchsetzung von Erkenntnissen als Paradigmen. Erst mitgeteilt entfalten sie Wirkung. Die kybernetische hingegen wird nicht erklärt, sie wirkt sich aus und erledigt wahrscheinlich die Aufklärung wie en passant mit.